Kanton & Steuer

Motorfahrzeugsteuer: 26 Kantone, 26 Rechnungen

Dasselbe Auto, zwei Wohnorte, mehrere hundert Franken Unterschied pro Jahr — jedes Jahr, das du es fährst. Die Motorfahrzeugsteuer ist der Kostenposten, der am wenigsten mit dem Fahrzeug und am meisten mit der Landkarte zu tun hat.

Inhalt dieses Ratgebers
  1. 01Warum es keine Schweizer Autosteuer gibt
  2. 02Die Bemessungsgrundlagen
  3. 03Was das praktisch heisst
  4. 04Wo im Fahrzeugausweis du nachschauen musst
  5. 05Allrad, Karosserie und die Ausstattungsfalle
  6. 06Rabatte und Zuschläge
  7. ?Häufige Fragen

Warum es keine Schweizer Autosteuer gibt

Die Besteuerung von Strassenfahrzeugen ist Sache der Kantone. Jeder Kanton legt selbst fest, welche Grösse er besteuert und mit welchem Tarif. Historisch war das fast überall der Hubraum; mit der Verbreitung von Elektrofahrzeugen haben viele Kantone in den letzten Jahren umgestellt, weil ein Elektroauto keinen Hubraum hat.

Die Bemessungsgrundlagen

GrundlageWas besteuert wirdWen das begünstigt
HubraumDer Motorhubraum in cm³.Kleine Motoren; Elektrofahrzeuge brauchen eine Sonderregel.
GesamtgewichtDas zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis.Leichte Fahrzeuge; benachteiligt schwere Elektroautos.
LeergewichtDas Gewicht des Fahrzeugs ohne Ladung.Ähnlich wie Gesamtgewicht, unabhängig von der Zuladung.
LeistungDie Nennleistung in kW.Schwach motorisierte Fahrzeuge.
CO₂Der Emissionswert.Sparsame und emissionsfreie Fahrzeuge.
KombinationenMeist Gewicht plus Leistung, teils zusätzlich CO₂.Fahrzeuge, die in keiner Einzelgrösse auffällig sind.

Was das praktisch heisst

Wenn du weisst, wie dein Kanton rechnet, weisst du, welche Zeile im Fahrzeugausweis dich Geld kostet. In einem Hubraumkanton ist der grössere Motor derselben Modellreihe der teurere; in einem Gewichtskanton ist es die schwerere Karosserievariante oder der Allradantrieb; in einem CO₂-Kanton kann sich ein sparsamer Antrieb doppelt lohnen. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen eine Entscheidung beim Kauf über Jahre wirkt und sich exakt ausrechnen lässt.

Wo im Fahrzeugausweis du nachschauen musst

Die besteuerte Grösse steht bei jedem in der Schweiz eingelösten Fahrzeug im Fahrzeugausweis: Hubraum, Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht in den Gewichtsfeldern, die Nennleistung in kW, und bei neueren Fahrzeugen der CO₂-Wert. Wenn du zwei Angebote derselben Modellreihe vergleichst, ist das die einzige Zeile, aus der du den Steuerunterschied wirklich ablesen kannst — die Motorbezeichnung im Inserat genügt dafür nicht, weil dieselbe Bezeichnung über die Jahre unterschiedliche Werte tragen kann.

Fehlt die Angabe im Inserat, ist das eine der Fragen, die vor der Anfahrt geklärt werden. Ein Verkäufer, der das Fahrzeug hat, kann sie in dreissig Sekunden beantworten.

Allrad, Karosserie und die Ausstattungsfalle

Innerhalb einer Modellreihe wiegt die Kombiversion mehr als die Limousine, Allrad mehr als Frontantrieb, und ein grosses Panoramadach mit elektrischen Sitzen ebenfalls. In einem Kanton, der nach Gewicht besteuert, kostet dieselbe Modellreihe deshalb je nach Variante ein paar Dutzend bis über hundert Franken mehr pro Jahr — bei einer Haltedauer von sechs Jahren ist das ein Betrag, der eine Ausstattungsentscheidung tragen kann.

Rabatte und Zuschläge

Viele Kantone kennen Ermässigungen für emissionsarme Fahrzeuge, oft befristet auf die ersten Jahre nach der Erstinverkehrsetzung. Bei einer Occasion ist dieses Fenster häufig schon abgelaufen — ein Rabatt, mit dem der Erstbesitzer gerechnet hat, gilt für dich möglicherweise nicht mehr. Prüfe das, bevor du eine Ermässigung in dein Budget einrechnest.

Kurz geklärt

Häufige Fragen

Zahle ich die Steuer im Wohnkanton oder wo ich das Auto kaufe?

Massgebend ist der Standort, an dem das Fahrzeug eingelöst ist — in der Regel dein Wohnsitz. Wo du es gekauft hast, spielt keine Rolle.

Was passiert bei einem Umzug in einen anderen Kanton?

Das Fahrzeug wird im neuen Kanton eingelöst und ab dann nach dessen Tarif besteuert. Der bisherige Kanton rechnet anteilig ab.

Sind Elektroautos von der Steuer befreit?

Das war in mehreren Kantonen so und wird zunehmend zurückgenommen oder in eine Ermässigung umgewandelt. Für ein konkretes Fahrzeug und Jahr gilt nur die Auskunft des Kantons.

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